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Platzordung

 


  1. Beim Betreten des Vereinsgeländes müssen die Hunde angeleint sein.

  2. Für das Betreten des Vereinsgeländes mit dem Hund ist Voraussetzung, dass eine gültige Tollwutschutzimpfung und eine Hundehaftpflicht-Versicherung nachgewiesen werden kann. Der Vorstand und der Übungsleiter sind berechtigt, die Nachweise jederzeit zur Einsichtnahme zu verlangen. (Impfpass und Versicherungspolice)

  3. Hunde dürfen grundsätzlich nicht in die Vereinshütte mitgenommen werden.

  4. Die von einem Hund verursachten Verunreinigungen innerhalb der Vereinsanlage sind sofort vom Hundeführer zu entfernen. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hunde außerhalb der Vereinsanlage (im Wald) vor Beginn der Übungsstunde lösen können.

  5. Die Verwendung von Krallenbänder, Stachelbänder und Würgebänder ohne Stopp sind auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.

  6. Grobe und rohe Züchtigungen an Hunden sind verboten. Der Übungsleiter ist berechtigt, ggf. den Hundeführer von der Übungsstunde auszuschließen.

  7. Das Rauchen auf dem Übungsplatz während der Übungsstunde ist verboten.

  8. Während der Übungszeiten ist das Übungsgelände ausschließlich den Teilnehmern der übenden Gruppe vorbehalten.

  9. Für Schäden, die von einem Hund angerichtet werden, haftet der Hundehalter.

  10. Die Übungszeiten werden vom Übungsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt.

  11. Die Leitung der Übungsstunden stehen nur den vom Verein bestimmten Übungsleitern zu. Ihren Anordnungen ist unter allen Umständen Folge zu leisten.  Der Übungsleiter ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung oder bei unsportlichem Verhalten, einen Hundeführer von der Übungsstunde auszuschließen. 

  12. Das Benutzen der Sportgeräte ist nur während der Übungsstunden und nur unter Aufsicht gestattet.

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