Schiedsgericht
Mitglieder des Schiedsgerichtes:
Schuck Simone,
Riesinger Marion,
Jalaß Esther,
Groß Andrea
Das Schiedsgericht wird entsprechend §7 der Vereinssatzung gewählt und setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und 2 Beisitzern.
Das Schiedsgericht ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Vereinsleitung, zwischen der Vereinsleitung und den Mitgliedern des Vereins, sowie für Streitigkeiten zwischen den Vereinsmitgliedern, sofern sich die Streitigkeit auf Belange der hundesportlichen Arbeit bezieht und ein Beschluß der Vereinsleitung beansprucht wurde.
Das Schiedsgericht wird entweder als Berufungsinstanz für von der Vereinsleitung verhängte Vereinsstrafen tätig, oder auf Antrag eines Mitglieds der Vereinsleitung, oder eines Vereinsmitglieds, sofern dieses seine Mitgliedsrechte im Verein gefährdet sieht.
Das Schiedsgericht kann folgende Entscheidungen treffen:
a) Die Feststellung, daß es für den Streitfall nicht zuständig ist
b) Erteilung einer Auflage an ein Mitglied oder an die Vereinsleitung
c) Verwarnung
d) Verweis
e) Verbot auf Zeit oder Dauer, ein Amt im Verein auszuüben
f) Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluß auf Dauer